Welche Jobs gibt es in der Pflege?
Der Job als Pflegekraft
Als Pflegekraft in einem Pflegeheim bist du auf dem Wohnbereich tätig und versorgst dort die BewohnerInnen. Aber: Pflegekraft ist nicht gleich Pflegekraft.
Es existieren die unterschiedlichsten Begriffe wie zum Beispiel AltenpflegerIn, Krankenschwester, Pflegefachfrau, Pflegehilfskraft oder FachhelferIn und PflegeassistentIn. In diesem Blog Artikel klären wir über die unterschiedlichen Berufsbezeichnungen auf und teilen Infos zur Ausbildung und den Voraussetzungen für die Ausbildung mit dir.
Eines schon vorab: Mit jedem Bildungsniveau und Qualifikationsniveau kannst du im Haus der Pflege arbeiten. Und auch die Weiterbildungsmöglichkeiten sind vielfältig!
Pflegekraft: Ein Beruf, drei Möglichkeiten
Unter dem Begriff Pflegekraft werden im Wesentlichen drei Tätigkeitsbereiche zusammengefasst: Pflegefachkraft, PflegefachhelferIn und Pflegehilfskraft. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Qualifikation. Die Qualifikation bestimmt, welche Aufgaben und Tätigkeiten eine Person als Pflegekraft übernehmen darf.
Pflegefachkraft
Oder auch: Altenpfleger, Altenpflegerin, Krankenschwester, Krankenpfleger, Pflegefachfrau, Pflegefachmann
Als Pflegefachkraft gilt eine Person, die eine dreijährige Ausbildung abgeschlossen hat. Die vielen Begriffe kommen durch die Reform der Pflegeberufe. Bis Ende 2019 gab es die Ausbildung zur Altenpflegerin (bzw. Altenpfleger), zur Krankenschwester (Krankenpfleger) und Kinderkrankenschwester (Kinderkrankenpfleger). Seit 01.01.2020 erfolgt die Ausbildung auf Grundlage des neuen Pflegeberufegesetzes und fasst nun gleich drei Berufe in Einem zusammen: In der sogenannten generalistischen Ausbildung lernen Auszubildende den Beruf Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege. Der neue Abschluss heißt nun Pflegefachfrau (bzw. Pflegefachmann). Wer diese Ausbildung abgeschlossen hat, darf in jedem dieser Berufe arbeiten.
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Infos zur Ausbildung zur Pflegefachfrau / Pflegefachmann:
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
- Ausbildungskosten: keine
- Voraussetzungen:
- mittlerer Schulabschluss oder abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung oder
- Hauptschulabschluss und eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Mindestdauer von zwei Jahren
- Hauptschulabschluss und abgeschlossene Ausbildung zur/zum PflegefachhelferIn
- Während der Ausbildung bist du in einer Einrichtung angestellt.
- Die theoretische Ausbildung erfolgt in Blockunterricht in der Schule
- Die praktische Ausbildung erfolgt in deinem Ausbildungsbetrieb und verschiedenen anderen Einrichtungen
- Die Ausbildung ist EU-weit anerkannt
Im Raum Kitzingen und Würzburg kann man zum Beispiel die Ausbildung an dieser Schule machen:
Schule Julius Care in Würzburg: >> für Infos hier klicken
PflegefachhelferIn
Oder auch: Fachhelfer (bzw. FachhelferIn).
Als FachhelferIn gilt eine Person, die eine 1-jährige Ausbildung (Bayern) abgeschlossen hat. Wichtig: Die Ausbildung ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt. In Bayern dauert die Ausbildung ein Jahr, in anderen Bundesländern kann man diese Qualifikation oft deutlich schneller erreichen.
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Infos zur Ausbildung als PflegefachhelferIn
- Die Ausbildung zur PflegefachhelferIn ist eine schulische Ausbildung und wird nur durch ein Praktikum in einer Pflegeeinrichtung ergänzt.
- Voraussetzungen: Hauptschulabschluss
Im Raum Kitzingen und Würzburg kann man zum Beispiel die Ausbildung an diesen Schulen machen:
Schule der Klinik Kitzinger Land: >> für Infos hier klicken
Schule Julius Care in Würzburg: >> für Infos hier klicken
Pflegehilfskraft
Oder auch: Pflegehelfer (bzw. PflegehelferIn) oder Pflegeassistent (bzw. PflegeassistentIn) oder angelernte Helferin (bzw. angelernter Helfer).
Als Pflegehilfskraft gelten alle ungelernten Kräfte, du musst also keine Ausbildung abgeschlossen haben. Im Haus der Pflege arbeiten viele tolle Pflegehilfskräfte, die – obwohl sie keine Ausbildung in der Pflege gemacht haben – seit vielen Jahren sehr gute Arbeit und Pflege leisten.
Leider ist auch hier die Pflegebranche im Umbruch: Seit Juli 2023 gilt das neue Personalbemessungsverfahren für vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Das sogenannte PeBeM macht Vorgaben, wie Personal eingesetzt werden sollte. Hier wird jede Tätigkeit (z. B. Waschen, Anziehen, Medikamente richten) einer bestimmten Qualifikation zugewiesen. Das Problem: Viele Aufgaben, die Pflegehilfskräfte oft schon seit Jahren ausführen, werden einer hohen Qualifikation zugeordnet, sodass für Pflegehilfskräfte kaum noch Aufgaben bleiben, die sie laut PeBeM machen dürfen. Für Pflegehilfskräfte ist aktuell (Stand März 2024) unklar, wie diese in der Zukunft auf dem Wohnbereich eingesetzt werden dürfen und ob gegebenenfalls Nachschulungen benötigt werden. Für neue Mitarbeitende in der Pflege wird ein Mindestqualifikation (z. B. als Basis-Kurs) Einstellungskriterium werden.
Aktuell (Stand März 2024) können nur Personen, die bereits über Erfahrung in der Pflege verfügen oder einen Basis-Kurs absolviert haben, eingestellt werden.
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Infos zur Ausbildung als Pflegehilfskraft
Im Raum Kitzingen und Würzburg gibt es zum Beispiel diesen Kurs: >> hier klicken für Infos
Weiterbildung für Pflegekräfte
Als Pflegekraft stehen dir verschiedene Möglichkeiten, dich weiterbilden zur Verfügung. Als angelernte Kraft ist es möglich, eine Ausbildung zur FachhelferIn oder zur Pflegefachfrau (bzw. Pflegefachmann) aufzusatteln. Die Ausbildung zur Fachkraft kann sogar gefördert werden, sodass du während der Ausbildung ein Gehalt als FachhelferIn bekommst (>> Infos zur Förderung).
Als FachhelferIn kannst du natürlich ebenfalls den Weg zur/zum Pflegefachfrau (bzw. Pflegefachmann) einschlagen.
Als Pflegefachkraft stehen dir viele Weiterbildungsmöglichkeiten und damit auch Karrierechancen offen: So kannst du dich zum Beispiel zu Wohnbereichsleitung weiterbilden, eine Zusatzausbildung zur Gerontofachkraft oder Palliativfachkraft machen oder Pflegedienstleitung werden.
Melde dich gerne bei unserer Personalleitung für mehr Infos!