Als Ausländer in der Pflege arbeiten

Als Ausländer in der Pflege arbeiten

Als Ausländer in der Pflege arbeiten

Wir zeigen dir 2 Wege als Ausländer in der Pflege in Deutschland zu arbeiten.

In diesem Artikel stellen wir zwei Wege vor, um als ausländische Pflegefachkraft oder Pflegefachhelfer (Ausbildungsdauer 1 Jahr) in Deutschland zu arbeiten. Bitte beachte, dass eine Einwanderung immer von der individuellen Situation der Person abhängt und deshalb keine verbindliche Zusage getroffen werden kann.

Warum überhaupt ausländische Kräfte?

Deutschland ist auf Personal aus dem Ausland angewiesen, denn die deutsche Bevölkerung altert und damit sinkt die Zahl der Erwerbspersonen, also die Zahl derer, die in Deutschland arbeiten. Selbst unter der Annahme, dass die Zuwanderungsströme wie in der Vergangenheit bleiben, würde das Erwerbspersonenpotential um 6% abnehmen, bis 2060 sogar um 20%*. Deutschland bleibt also nur die gezielte Zuwanderung. In der Krankenpflege und Altenpflege ist der Mangel an Fachkräften und Personal bereits jetzt spürbar.

Die deutsche Regierung hat dieses Problem erkannt und mittlerweile viele Programme geschaffen, um Fachkräfte nach Deutschland zu holen. Das Thema Fachkräfteeinwanderung bleibt aber ein komplexes Thema, weil die unterschiedlichsten Stellen, wie Ausländerbehörden in Deutschland, die Botschaften in den Herkunftsländern und die jeweiligen Bundesländer damit betraut sind. Außerdem kommt es darauf an, in welcher Branche die Fachkraft arbeiten soll, welche gesetzlichen Regelungen es für diese Branche gibt und wer der Bewerber bzw. die Bewerberin ist. Es stellt sich immer die Frage: Ist die ausländische Fachkraft bereits in Deutschland oder noch im Ausland? Handelt es sich um einen Bewerber*in aus der EU/Europäischer Wirtschaftsraum oder um einen Drittstaatsangehörigen (also um Personen aus Staaten, die nicht zur EU oder zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören)?

Interview im Haus der Pflege
Silke Knopp im Gespräch mit Amelie Witt vom Haus der Pflege.

Anerkennung einer Pflegefachkraft aus dem Ausland

Wenn Sie im Ausland eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben, das der deutschen Ausbildung zur Pflegefachkraft entspricht, gibt es gute Neuigkeiten. Seit dem 01.07.2023 sind in Bayern das beschleunigte Fachkräfteverfahren und das Anerkennungsverfahren für ausländische Pflegefachkräfte zentralisiert. Dieses Verfahren ist auch unter dem Namen „fast lane“ bekannt. Über die „fast lane“, ist es möglich, besonders schnell nach Deutschland zu kommen und als Pflegefachkraft zu arbeiten.

Das bedeutet, in den Berufen

  • Pflegefachfrau/-fachmann
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Altenpfleger/in

können Sie besonders schnell in Deutschland eine Anerkennung finden.

Aber: Pflegefachkräfte können den Antrag auf ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der „Zentralen Stelle für die Einwanderung von Fachkräften“ (ZSEF) selbst nicht stellen. Das kann nur der Arbeitgeber tun. Als Ausländer bzw. Ausländerin müssen Sie sich erst einen Arbeitgeber suchen, der für Sie den Antrag stellt. Im Anschluss stellt die ZSEF den Antrag auf Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beim Bayerischen Landesamt für Pflege (für uns in Bayern). In der Anerkennung wird dann entschieden, ob der ausländische Berufsabschluss anerkannt wird bzw. wie viel noch nachgeholt werden muss, um eine Anerkennung zu erhalten.

Achtung: Die „fast lane“ gilt nicht für Auszubildende, Pflegefachhelfer/innen und andere Gesundheitsberufe! Sie gilt nur für Pflegefachkräfte.

Anerkennung einer Pflegehilfskraft aus dem Ausland

Bis vor Kurzem war eine Arbeit als Pflegefachhelfer bzw. Pflegefachhelferin für Ausländer fast unmöglich. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist es möglich auch als Pflegefachhelfer mit einjähriger Ausbildung in der Pflege zu arbeiten. Ausländische Fachkräfte, die eine einjährige Ausbildung in der Pflege absolviert haben müssen einen Antrag auf Anerkennung stellen. Das kann  (für Bayern) jede bzw. jeder selbst bei der Regierung von Oberfranken tun. Sie erhalten dann einen Bescheid über die Anerkennung. Im Anschluss kann man dann den Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde entsprechend beantragen.

Weitere Informationen zu diesem Verfahren und Checklisten gibt es auf der Seite der ZSEF Homepage der Regierung von Mittelfranken.

Silke Knopp und Amelie Witt
Silke Knopp von der Agentur für Arbeit Würzburg zu Besuch im Haus der Pflege. Die Agentur für Arbeit berät unter anderem zur Einwanderung von Fachkräften aus dem Ausland.

Fazit:

Als gelernte Pflegefachkraft in Deutschland zu arbeiten, ist eine gute Möglichkeit für Ausländer nach Deutschland zu kommen. Voraussetzung ist aber eine bereits bestehende Qualifikation, die mit der dreijährigen Ausbildung in Deutschland vergleichbar ist. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist jetzt auch geregelt, dass Ausländer, die nur eine einjährige Ausbildung in der Pflege vorweisen können, ebenfalls in Deutschland als Pflegefachhelfer arbeiten dürfen.

Wir danken unserer Beraterin Frau Silke Knopp vom Arbeitgeber-Service für die vielen wichtigen Informationen in diesem Artikel und die kompetente Beratung in allen Arbeitnehmer Fragen. Ein weiteres Interview zur finanziellen Förderung der Pflege-Ausbildung finden Sie hier.

Disclaimer: Dieser Blog-Artikel entstand mit Unterstützung von Frau Knopp von der Agentur für Arbeit Würzburg. Alle Informationen wurden nach bestem Wissen zusammengetragen, sind aber nicht rechtsverbindlich und ersetzen keine rechtliche Beratung.

Hilfreiche Links für Arbeitgeber:

  • Checkliste mit wichtigen Infos zu den Antragsunterlagen für die Anerkennung von Pflegefachkräften: HIER
  • Arbeitsagentur Würzburg für Unternehmen: HIER
  • Kostenlose Info-Veranstaltungen der Agentur für Arbeit u.a. zur Einwandung: HIER
  • Die Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung (KuBB) ist die bayernweit zuständige Kompetenzstelle im Bereich Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: HIER

Infos für ausländische Pflegefachkräfte: 

  • “Make it Germany”: HIER

 

* Quelle: https://doku.iab.de/kurzber/2021/kb2021-25.pdf

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