Heimplatz
Über den Button links können Sie sich die Unverbindliche Voranmeldung im Haus der Pflege herunterladen und anschließend ausfüllen. Bitte senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an diese Adresse: besucherzimmer[at]kitzingerland.de
Alternativ können Sie das Formular auch faxen: 09321/370357 oder postalisch senden.
Bitte lesen Sie sich auch die Häufigen Fragen durch. Herzlichen Dank.
Häufige Fragen
Im Folgenden finden Sie einige häufig gestellte Fragen zum Thema Heimplatz und der Aufnahme in das Haus der Pflege. Bitte lesen Sie sich die alle Infos genau durch. Sollten Sie dann noch Fragen haben, geben Ihnen unsere MitarbeiterInnen in der Verwaltung telefonisch 09321-37030 Auskunft.
Frage: Haben Sie jetzt einen Platz frei?
Antwort: In der Regel sind alle Betten belegt und wir arbeiten über eine Warteliste (Unverbindliche Voranmeldung). Wir können keine Aussage treffen, wann ein Platz frei wird, da dies in der Regel nur der Fall ist, wenn jemand verstirbt.
Frage: Auf welchem Platz von der Wartesliste stehe ich?
Wir nummerieren die Plätze nicht und können deshalb nicht sagen “Sie sind Nummer 15” o. ä. Das hat verschiedene Gründe: Der Hauptgrund ist, dass eine Aufnahme davon abhängt, ob ein Bett für einen Mann oder eine Frau, für jemanden somatisch eingeschränkten oder eine dementiell veränderte Person frei wird. Wir achten auf homogene Bewohnerstrukturen und machen danach ein passendes Angebot. Zum anderen ist es so, dass viele Personen, die auf der Warteliste stehen, keinen Bedarf mehr haben, wenn wir uns melden, sodass der “Platz” auf der Warteliste irrelevant ist.
Frage: Wir möchten einen Kurzzeitpflegeplatz im Voraus reservieren, weil wir zu einem bestimmten Zeitpunkt Urlaub buchen möchten. Setzen Sie uns auf die Warteliste?
Antwort: Kurzzeitpflegeplätze sind verfügbar, wenn ein Zimmer frei wird. Leider lässt sich der Zeitpunkt nicht wie in einem Hotel vorbestimmen. Wir nehmen Sie gerne auf die Warteliste, allerdings ist es sehr unwahrscheinlich, dass zu dem gewünschten Zeitpunkt etwas frei ist.
Frage: Wie melde ich jemanden für einen Heimplatz an?
Antwort: Laden Sie sich das Formular Unverbindliche Voranmeldung auf dieser Seite herunter und füllen es aus. Dann schicken Sie es uns per E-Mail (besucherzimmer@kitzingerland.de) oder postalisch zu. Wenn Sie eine E-Mail schicken, dann erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
Frage: E-Mail ist mir zu umständlich. Ich möchte die Unverbindliche Voranmeldung mit einer Ihrer MitarbeiterInnen ausfüllen.
Wenn jemand keine Möglichkeit hat, die Unverbindliche Voranmeldung im Internet auszufüllen, dann können Sie gerne anrufen. Um unser Personal zu schützen, möchten wir Sie aber bitten, wenn irgendwie möglich, die Unverbindliche Voranmeldung per E-Mail zu schicken und sich auch diese Häufigen Fragen hier genau durchzulesen. Danke!!!
Frage: Wann soll ich meine Angehörigen für einen Heimplatz anmelden?
Antwort: Sobald ein Bedarf in der nahen Zukunft abzusehen ist, können Sie sich in einer Unverbindlichen Voranmeldung auf unsere Warteliste setzen lassen. Es gilt der Grundsatz, sich rechtzeitig zu informieren, wenn noch kein akuter Bedarf besteht, um sich so objektiv für ein Pflegeheim entscheiden zu können.
Frage: Was ist eine Unverbindliche Voranmeldung?
Antwort: In der Unverbindlichen Voranmeldung nehmen wir Ihre Kontaktdaten auf und setzen Sie auf unsere Warteliste. Die Voranmeldung ist unverbindlich, d. h. Sie können sich auch weiter nach anderen Pflegeplätzen umsehen. Die Voranmeldung garantiert noch keine Aufnahme in das Haus der Pflege – KITZINGERLAND.
Frage: Wie viele Personen stehen vor mir auf der Warteliste und wovon ist eine Aufnahme in das Haus der Pflege – KITZINGERLAND abhängig?
Antwort: Der Platz auf der Warteliste ist nicht relevant, denn eine Aufnahme ist abhängig von Pflegegrad, Zeitpunkt der Aufnahme und Gesundheitszustand. Es wird darauf geachtet, auf den Wohnbereichen homogene Bewohnerstrukturen zu bilden, sodass BewohnerInnen mit ähnlichen Fähigkeiten und Einschränkungen miteinander leben können.
Frage: Ich stehe schon auf der Vormerkliste. Wann wird ein Pflegeplatz frei?
Antwort: Die Wartedauer kann ganz unterschiedlich sein und hängt davon ab, ob ein passendes Angebot gemacht werden kann, d. h. ob ein Platz frei wird, der zum Pflegegrad, Gesundheitszustand und den Bedürfnissen des/ der potentiellen neuen BewohnerIn passt. Es kann manchmal schnell gehen, aber in der Regel kann es bis zu mehreren Monaten dauern. Bitte stellen Sie sich auf eine lange Wartezeit ein.
Frage: Wie lange stehe ich auf der Vormerkliste?
Antwort: Wir bewahren die Unverbindliche Voranmeldung 6 Monate auf. Im Anschluss daran, werden die Daten gelöscht. Möchten Sie auch nach 6 Monaten noch auf der Vormerkliste stehen, melden Sie sich bitte telefonisch (Tel. 09321/3703-0) oder per E-Mail (besucherzimmer@kitzingerland.de) bei uns.
Frage: Ich habe anderswo einen Heimplatz gefunden, stehe aber noch auf der Vormerkliste. Was tun?
Antwort: Bitte geben Sie uns kurz telefonisch oder per E-Mail Bescheid, wir löschen Sie dann von der Vormerkliste. Damit helfen Sie uns, unsere Vormerkliste so aktuell wie möglich zu halten. Danke!
Frage: Welche Pflegegrade werden im Haus der Pflege – KITZINGERLAND aufgenommen?
Antwort: Das Haus der Pflege – KITZINGERLAND bietet Pflegeplätze für die Pflegegrade 2- 5 an.
Frage: Bietet das Haus der Pflege – KITZINGERLAND auch Einzelzimmer an?
Antwort: Ja, aber aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist es wahrscheinlicher, dass zunächst ein Platz in einem Doppelzimmer frei wird. Einzelzimmer gegen Aufpreis werden in der Regel über eine interne Warteliste vergeben.
Frage: Meine Angehörige hat noch keinen Pflegegrad. Kann ich ihn / sie trotzdem im Haus der Pflege – KITZINGERLAND anmelden?
Antwort: Sie können ihn / sie anmelden. Eine Aufnahme zur Dauerpflege ist aber ohne Pflegegrad 2 oder höher nicht möglich. Bei Kurzzeitpflege gibt es Ausnahmen, wie z. B. die Überleitung vom Krankenhaus.
Frage: Bietet das Haus der Pflege – KITZINGERLAND einen beschützten (früher: geschlossenen) Bereich an?
Antwort: Das Haus der Pflege – KITZINGERLAND verfügt über einen beschützten Wohnbereich. Eine Unterbringung ist mit einem Unterbringungsbeschluss des Amtsgerichtes möglich. Weglaufgefährdete BewohnerInnen können mit einem Signalgeber auch im behüteten Wohnbereich untergebracht werden.
Frage: Das Geld meiner Angehörigen reicht möglicherweise nicht für eine Unterbringung im Pflegeheim aus. Welche Möglichkeiten gibt es?
Antwort: Kosten für ein Standardzimmer (2-Bett-Zimmer) werden gegebenenfalls vom Bezirk übernommen. Das Haus der Pflege – KITZINGERLAND ist Ihnen bei der Antragstellung behilflich.
Frage: Wie bekommt man einen Pflegegrad?
Antwort: Es muss ein Antrag bei der Pflegekasse (angeschlossen an die Krankenkasse) gestellt werden. Daraufhin wird der MDK (Medizinische Dienst der Krankenversicherung) eine Überprüfung vornehmen und den Pflegegrad feststellen. Näheres erfahren Sie bei Ihrem Hausarzt.
Frage: Wir sind auf der Suche nach Tagespflege. Bietet das Haus der Pflege – KITZINGERLAND auch Tagespflegeplätze an?
Antwort: Nein, das Haus der Pflege – KITZINGERLAND ist eine stationäre Pflegeeinrichtung und ist keine Tagespflege.
Frage: Was bedeutet eingestreute Kurzzeitpflege?
Antwort: Plätze werden hauptsächlich stationär vergeben. Kurzzeitpflege ist möglich, wenn ein Platz frei wird. Das bedeutet aber auch, dass man nicht im Voraus die Kurzzeitpflege buchen kann.
Frage: Können wir einfach zur Besichtigung vorbeikommen?
Antwort: Besichtigungen sind wochentags möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin, damit wir uns Zeit nehmen können, Ihnen unser Konzept vorzustellen und individuelle Fragen zu beantworten. Um die Privatsphäre unser BewohnerInnen zu wahren, sind Hausbesichtigungen nur in Begleitung möglich.